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Maga Nicole Hofmair
Psychotherapeutin in Ausbildung unter Supervison

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Wie kommt man zu einem Termin für ein Erstgespräch?

Sie können mich einfach anrufen oder mir eine Email schreiben, um einen Termin für ein unverbindliches Erstgespräch zu vereinbaren. Falls ich Ihren Anruf nicht entgegennehmen kann, können Sie mir gerne eine Nachricht hinterlassen. Ich werde Sie so schnell wie möglich zurückrufen.

Bei diesem ersten Kennenlernen klären wir, welches Anliegen Sie zu mir führt. Dabei gibt es die Möglichkeit Fragen zu stellen und wir besprechen die Rahmenbedingungen für die gemeinsame Arbeit an Ihrem Thema.

Im Anschluss an das Erstgespräch besprechen wir, ob Sie sich eine Zusammenarbeit mit mir vorstellen können.

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Wie lange dauert eine Therapieeinheit und wie häufig geht man hin?

Eine Therapieeinheit dauert 50 Minuten und findet gewöhnlich in einer einwöchigen bis zweiwöchigen Frequenz statt. Diese Regelmäßigkeit unterstützt den psychotherapeutischen Prozess, jedoch werden die Termine auf Ihre Bedürfnisse abgestimmt.

Wie lange geht man in eine Psychotherapie?

Für die Dauer der Therapie ist es schwer eine allgemeine Aussage zu tätigen. Die Dauer des Therapieprozesses ist von dem Thema, dass Sie zu mir führt und Ihrer persönlichen Situation abhängig und somit von Person zu Person sehr individuell. Im Erstgespräch gibt es die Möglichkeit sich genauer mit der Frage der Therapiedauer auseinanderzusetzten.

Was bedeutet „Psychotherapeutin in Ausbildung unter Supervision“?

Das bedeutet, dass ich mich am Ende einer mehrjährigen Ausbildung zur Psychotherapeutin befinde und meine Arbeit regelmäßig mit erfahrenen Kolleg*innen reflektiere.

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Was kostet eine Therapieeinheit? Und bekomme ich einen Teil der Therapiekosten durch die Krankenkasse zurück?

Eine Therapieeinheit dauert 50 Minuten und kostet € 70,-.
Eine Kostenrückerstattung durch die Krankenkasse ist für Psychotherapeut*innen in Ausbildung unter Supervision nicht möglich (Ausnahmen: KFL, KFG).
Der Tarif ist daher etwas günstiger gewählt, um diese Tatsache zu berücksichtigen.
Die Kosten können generell am Jahresende als außergewöhnliche Belastung (Krankenkosten) bei Ihrer Arbeitnehmer*innenveranlagung eingereicht werden.

Haben Psychotherapeut*innen eine Verschwiegenheitspflicht?

Ja! Psychotherapeut*innen sind zur Verschwiegenheit verpflichtet.
§15 Psychotherapiegesetz: Der Psychotherapeut sowie seine Hilfspersonen sind zur Verschwiegenheit über alle ihnen in Ausübung ihres Berufes anvertrauten oder bekannt gewordenen Geheimnisse verpflichtet.

Was ist, wenn ich einen Termin absagen möchte?

Wenn Sie einen Termin nicht wahrnehmen können, ersuche ich Sie, diesen rechtzeitig (24 h vorher) abzusagen.

Wenn Sie einen vereinbarten Termin zu kurzfristig oder gar nicht absagen, muss ich Ihnen das vereinbarte Honorar verrechnen, da eine Nachbesetzung so kurzfristig nicht möglich ist.

Sie können mich hier kontaktieren!